Kaum ein Haushalt in Deutschland, in dem nicht der eine oder andere Darlehensvertrag läuft. Eine Art der Kapitalbildung ist sicherlich auch, den Darlehensvertrag des Eigenheims zu tilgen.
Ein Darlehensvertrag ist schnell geschlossen, aber nicht immer handelt es sich dabei für den Darlehensnehmer um ein gutes Geschäft. Gerade auf das sogenannte “Kleingedruckte” sollte bei Darlehensverträgen geachtet werden. Tatsächlich gibt es viele Gründe, die zur Trennung von einem Darlehen führen können. Mit dem Widerruf eines Darlehens sind oft ungeahnte Möglichkeiten verbunden.
Ist das Darlehen widerrufbar, kann man sich möglicherweise auf diesem Weg elegant aus dem damit verbundenen Vertrag lösen zum Beispiel einem Autokauf.
Auch eine Bürgschaft, die nun doch nicht in der bestehenden Form gegeben werden soll kann man möglicherweise durch den Widerruf des Darlehens noch einmal umgehen.
Selbstverständlich ist der Widerruf eines Darlehens auch eine Möglichkeit, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden.
Schließlich ermöglicht der Widerruf regelmäßig auch, ein Darlehen mit günstigeren Zinsen abzuschließen und möglicherweise auch noch über die Nutzungsentschädigung einen finanziellen Vorteil zu erzielen. Gerne unterstützen wir auch ein solches Vorgehen. Hierzu bieten wir Honorarvereinbarungen ab 595,00 € (inkl. MwSt.).
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