Vorsorge und Vollmachten

Solange man sich selbst um seine Angelegenheit kümmern kann, benötigt man keine Vollmachten oder Verfügungen, aber gerade dann, wenn man dies plötzlich nicht mehr können sollte, sind diese dringend notwendig.

Warum sind Vollmachten so wichtig?

Solange man seine Angelegenheiten selbst regeln kann, vermissen die wenigsten eine Vollmacht. Leider kann die Situation aber schnell kritisch werden zum Beispiel nach einem Unfall oder bei einer plötzlichen Erkrankung. Völlig überraschend ist man dann nicht mehr in der Lage, sich selbst um seine Angelegenheiten zu kümmern. Nicht schlimm, denken vielleicht einige. Das werden dann schon meine Verwandten übernehmen und in meinem Sinne entscheiden. Problematisch ist aber, dass nach dem deutschen Recht die Verwandten nicht berechtigt sind, die Vertretung “einfach” zu übernehmen. Hier entscheidet das Gericht und kann bzw. wird häufig einen Fremden als Betreuer einsetzen. Wer dies vermeiden möchte, muss sich rechtzeitig kümmern.

Um dabei alle Bereiche des Lebens abzudecken, sollten folgende Vollmachten vorliegen:

Die entsprechenden Vollmachten ergänzen sich dabei.

Advoduct Kanzlei Nicole Mutschke Rechtsdienstleister
Advoduct Kanzlei Nicole Mutschke Rechtsdienstleister

Was regelt welche Vollmacht?

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie beispielsweise einen konkreten Verwandten oder Freund ermächtigen, nahezu sämtliche Angelegenheiten für Sie zu erledigen.

Mit der Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer für Sie Entscheidungen treffen darf bzw. auch wer für Sie gerade keine Entscheidungen treffen soll.

Mit der Unternehmervollmacht regeln Sie dabei auch den geschäftlichen Bereich.

Auch der Gesetzgeber weiß natürlich, dass niemand besser über ihr Leben entscheiden kann als sie selbst. Daher ist neben der Vorsorgevollmacht stets auch eine Patientenverfügung zum Beispiel im Hinblick auf lebenserhaltende Maßnahmen etc. angezeigt.

Soweit Sie minderjährige Kinder haben, wollen vielleicht auch Sie regeln, wer das Sorgerecht erhält, wenn Sie dies nicht mehr ausüben können. Hierfür greift die so genannte Sorgerechtsverfügung.

Warum keine Vollmacht aus dem Internet?

Natürlich gibt es auch zu Vollmachten jede Menge Muster im Internet zu finden. Auch hier gibt es aber natürlich gute und schlechte Vorlagen bzw. Vorlagen, die den aktuellen Anforderungen entsprechen und solche, die veraltet sind. Da die Vollmachten aber gerade für den „Ernstfall“ gedacht sind ist es natürlich schwierig, die Vollmachten im Ernstfall nachzubessern.

Wenn man also feststellt, dass die Vollmacht möglicherweise doch nicht rechtsicher ist und damit unwirksam, kann es möglicherweise zu spät sein.

Dies gilt es selbstverständlich zu verhindern. Daher garantieren wir, rechtssichere Vollmachten zu erstellen, die selbstverständlich den jeweils aktuellen Anforderungen entsprechen.

Sicher und günstig!

Unsere Vollmachten beginnen bereits ab 79,00 € (inkl. MwSt.).

Hier geht es zu den Analysebögen der Vollmachten!

Advoduct Kanzlei Nicole Mutschke Rechtsdienstleister

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Advoduct Kanzlei Nicole Mutschke Rechtsdienstleister

Top