Analysebogen Sorgerechtsverfügung

Herzlich Willkommen bei unserem Analysebogen zur Sorgerechtsverfügung.

Dass Sie jetzt hier sind, zeigt, dass Sie sich mit einem sehr wichtigen Thema auseinandersetzen und Sie verantwortungsvoll damit umgehen.

Damit die Vollmacht im “Fall der Fälle” auch wirksam ist, muss diese einige rechtliche Anforderungen erfüllen. Wir haben alle relevanten Punkte für Sie in diesem Analysebogen zusammengefasst.

Ganz wichtig!

Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen Sie den Analysebogen mit Ruhe und Bedacht aus.

Die Dinge, die Sie hier regeln sind von erheblicher Tragweite und sollten daher wohl überlegt sein. Wichtig ist auch, dass Sie den Analysebogen vollständig ausfüllen und keine Punkte vergessen. Ansonsten kann keine Sorgerechtsverfügung erstellt werden.

Sobald Sie den Fragebogen komplett ausgefüllt haben können Sie diesen, nach Bestätigung der datenschutzrechtlichen Hinweise, an uns versenden.

Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie einen Vormund für Ihre minderjährigen Kinder benennen, der im Falle eines Todes aller Sorgeberechtigten die Personen- und Vermögenssorge ausüben soll.

I. Sorgeberechtigte Eltern:

1. Sorgeberechtigte Mutter:

2. Sorgeberechtigter Vater:




II. Kinder:

1. Kind

2. Kind



III. Vormund und Ersatzvormund :

Bei Angabe mehrerer Personen soll folgende Rangfolge gelten:

1. Vormund:

2. Ggf. Ersatzvormund:



IV. Ausgeschlossene Person/en:

Folgende Person/en soll/en auf keinen Fall als Vormund eingesetzt werden:

1. Person

2. Person



V. Ggf. Begründungen und Erläuterungen zur Sorgerechtsverfügung




VI. Wichtiger Hinweis:

Eine Sorgerechtsverfügung muss wie ein Testament persönlich und handschriftlich verfasst und mit Vor- und Zunahmen und Datum unterschrieben werden. Ein maschinenschriftliches Dokument mit Unterschrift reicht nicht und ist unwirksam. Sie erhalten von uns daher eine auf ihren Angaben basierende Vorlage, die Sie dann abschreiben und unterschreiben müssen.

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