Vorsorgevollmacht für Unternehmer

Herzlich Willkommen bei unserem Analysebogen zur Vorsorgevollmacht für Unternehmer.

Dass Sie jetzt hier sind, zeigt, dass Sie sich mit einem sehr wichtigen Thema auseinandersetzen und Sie verantwortungsvoll damit umgehen.

Damit die Vollmacht im “Fall der Fälle” auch wirksam ist, muss diese einige rechtliche Anforderungen erfüllen. Wir haben alle relevanten Punkte für Sie in diesem Analysebogen zusammengefasst.

Ganz wichtig!

Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen Sie den Analysebogen mit Ruhe und Bedacht aus.

Die Dinge, die Sie hier regeln sind von erheblicher Tragweite und sollten daher wohl überlegt sein. Wichtig ist auch, dass Sie den Analysebogen vollständig ausfüllen und keine Punkte vergessen. Ansonsten kann keine Vorsorgevollmacht erstellt werden.

Sobald Sie den Fragebogen komplett ausgefüllt haben können Sie diesen, nach Bestätigung der datenschutzrechtlichen Hinweise, an uns versenden.

A. Angaben zur Person

I. Vollmachtgeber ist

Identitätsnachweis

Personalausweis

Bitte geben Sie die Ausweisnummer, die Gültigkeit sowie die ausstellende Behörde an


Reisepass

Bitte geben Sie die Passnummer, die Gültigkeit sowie die ausstellende Behörde an




II. Vollmachten sollen erteilt werden an:

1. volljährige bevollmächtige Person:




2. volljährige bevollmächtige Person:



III. Hausarzt/behandelnder Arzt des Errichtenden ist:



IV. Unternehmerisch tätige Vollmachtgeber

(Bitte nur ausfüllen, wenn Sie unternehmerisch tätig sind)

Hier können Sie für den Ihr Unternehmen betreffenden Bereich eine andere als die vorstehend genannten bevollmächtigten Personen bestimmen nun.


Für den Umfang der Bevollmächtigung soll folgendes gelten:

Die Vertretungs- und Handlungsbefugnis der bevollmächtigten Person im unternehmerischen Bereich soll für sämtliche meiner Beteiligungen an Gesellschaften einschließlich Vertretungen auf Gesellschafterversammlungen und in Bezug auf sämtliche meiner unternehmerischen Tätigkeiten gelten.

Die Vertretungs- und Handlungsbefugnis der bevollmächtigten Person im unternehmerischen Bereich soll nicht für sämtliche meiner Beteiligungen an Gesellschaften einschließlich Vertretungen auf Gesellschafterversammlungen und nicht in Bezug auf sämtliche meiner unternehmerischen Tätigkeiten, sondern beschränkt folgende Gesellschaftsbeteiligungen bzw. unternehmerischen Tätigkeiten gelten:

Die bevollmächtigte Person soll in diesem Zusammenhang, soweit dies erforderlich ist und dem Wohle meines Unternehmens dient, die Unterstützung dritter Personen und Unternehmen in Anspruch nehmen dürfen. Hierzu soll sie Untervollmachten vergeben dürfen.



B. Analysebogen

Vorbemerkung

Die bevollmächtigte Person (nachfolgend auch „sie“ genannt) soll mich persönlich betreuen und in allen meinen Angelegenheiten vertreten können, die ich in diesem Analysebogen angegeben habe. Sie soll mich in diesen Aufgabenbereichen außergerichtlich und gerichtlich vertreten können. Durch diese Bevollmächtigung soll die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht vermieden werden. Deswegen bleibt die Vollmacht auch dann gültig, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig werden sollte. Die Vorsorgevollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person die Vollmachtsurkunde im Original besitzt und diese bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts im Original vorlegen kann.

1. Gesundheitssorge, Pflege und Freiheitsentziehung

Die bevollmächtigte Person soll über alle Angelegenheiten der Gesundheitssorge und der Pflege (ambulant und (teil-)stationär) bestimmen dürfen.

Ich habe neben dieser Vorsorgevollmacht eine Patientenverfügung errichtet. Sie soll meinen in dieser Patientenverfügung zum Ausdruck kommenden Willen durchsetzen.

Sie soll in eine ärztliche Untersuchung, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff einwilligen, diese ablehnen oder die Einwilligung in diese Maßnahmen widerrufen dürfen. Vorstehendes gilt auch, wenn mit der Vornahme, dem Unterlassen oder dem Abbruch der genannten Maßnahmen die Gefahr meines Todes oder die Gefahr verbunden ist, dass ich einen schweren und länger andauernden gesundheitlichen Schaden erleide.

Sie soll alle Krankenunterlagen über mich einzusehen sowie in deren Herausgabe an Dritte einzuwilligen dürfen. Zu diesem Zwecke sollen meine behandelnden Ärzte einschließlich des ärztlichen Personals gegenüber der bevollmächtigten Person von ihrer Schweigepflicht entbunden werden. Auch sie soll befugt sein, diesen Personenkreis von ihrer Schweigepflicht gegenüber Dritten zu entbinden.

Solange es ist zu meinem Wohl erforderlich ist, soll sie über folgendes entscheiden dürfen: (Auswahl wie folgt)

Meine Unterbringung, die mit einer Freiheitsentziehung verbunden ist (§ 1906 Abs. 1 BGB)

Maßnahmen in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung, durch die mir durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll (§ 1906 Abs. 4 BGB).

Ärztliche Zwangsmaßnahmen, d.h. wenn eine Untersuchung meines Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff meine natürlichen Willen widerspricht (§ 1906a Abs. 1 BGB)

Wenn eine ärztliche Zwangsmaßnahme in Betracht kommt, meine Verbringung zu einem stationären Aufenthalt in ein Krankenhaus (§ 1906a Abs. 4 BGB).

2. Aufenthalt und Wohnung

Sie soll über meinen Aufenthalt entscheiden dürfen.

Sie soll Rechte aus einem Mietverhältnis bezüglich meiner Wohnung ausüben und Pflichten hieraus erfüllen dürfen. Sie soll insbesondere befugt sein, einen laufenden Mietvertrag zu kündigen sowie meinen Haushalt aufzulösen.

Sie soll auch einen neuen Mietvertrag abschließen und diesen wieder kündigen dürfen.

Sie soll befugt sein, für mich einen Vertrag über die Überlassung von Wohnraum mit Pflege-und Betreuungsleistungen (sog. Heimvertrag) abzuschließen und zu kündigen.

3. Vermögenssorge

Sie soll befugt sein, mein Vermögen zu verwalten und mich in meinen Vermögensangelegenheiten zu vertreten. Zu diesem Zwecke soll sie alle erforderlichen Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte vorzunehmen, Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen sowie Anträge zu stellen, zu ändern bzw. zurückzunehmen dürfen.

Dies soll insbesondere einschließen:

Verfügungen über meine Vermögensgegenstände aller Art, einschließlich

Vornahme von Immobilienrechtsgeschäften.

Ausschlagung von Erbschaften.

Anschluss von Verbraucherdarlehensverträgen.

Annahme von Zahlungen und Entgegennahme von Wertgegenständen.

Eingehen von Zahlungsverpflichtungen.

Vertretung gegenüber Kreditinstituten einschließlich Willenserklärungen hinsichtlich Depots, Konten und Schrank- und Schließfächern.

Vornahme von Schenkungen, die einem gerichtlich bestellten Betreuer gestattet sind.

4. Post und digitale Kommunikation

Sie soll befugt sein, meine Post einschließlich digitaler Post für mich empfangen, zu öffnen und zu lesen. Sie soll über den Fernmeldeverkehr einschließlich aller elektronischen Kommunikationsmittel entscheiden und alle hiermit zusammenhängenden Willenserklärungen einschließlich Kündigungen abgeben dürfen.

Sie soll befugt sein, meinen sog. digitalen Nachlass zu verwalten. Zu diesem Zweck darf sie von digitalen Plattformen, sozialen Netzwerken, Providern und anderen Anbietern elektronischer Dienste Auskunft über die diesen Anbietern gespeicherten personenbezogenen Daten in Bezug auf meine Person einschließlich Zugangsdaten und Passwörter zu verlangen. Sie soll befugt sein, sich Zugang zu diesen Diensten zu verschaffen und gegenüber den Diensten alle erforderlichen Rechtshandlungen einschließlich Kündigungen vorzunehmen.

5. Behörden, Versicherungen und Gerichte

Sie soll befugt sein, mich gegenüber Behörden einschließlich Renten- und Sozialversicherungsträgern sowie gegenüber Versicherungen zu vertreten.

Sie soll befugt sein, mich vor Gerichten zu vertreten und für mich Prozesshandlungen vorzunehmen.

6. Betreuungsverfügung

Für den Fall, dass trotz oder neben dieser Vollmacht vom Betreuungsgericht die Bestellung eines Betreuers angeordnet werden soll, wünsche ich, dass die bevollmächtigte Person zum Betreuer bestellt wird.

7. Mehrere bevollmächtigte Personen und Untervollmachten

Jede bevollmächtigte Personen soll alleine für mich handeln können (Einzelvertretung).
Alle bevollmächtigten Personen sollen für mich nur gemeinsam handeln können (Gesamtvertretung)
Die bevollmächtigte Person soll befugt sein, Untervollmachten an Dritte zu erteilen.
Sie soll befugt sein, Untervollmachten an folgende Personen zu erteilen:

8. Geltung im Todesfall

Die Vorsorgevollmacht soll über meinem Tod hinaus gelten.
Die bevollmächtigte Person soll meine Beerdigung organisieren und alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Entscheidungen treffen und Rechtshandlungen vornehmen.

9. Sonstiges: (Platz für Anmerkungen)

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